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Erste Erfahrungen zur Anerkennung der GQP-Module von zuständigen Behörden in Deutschland liegen vor. Im Rahmen der Sachkenntnis-Prüfung nach § 15 AMG (Arzneimittelgesetz) können Sie diese Module zum Nachweis der erforderlichen Sachkenntnis als sachkundige Person nach § 14 AMG (Qualified Person) nutzen.
Foto: Hier die Mitglieder des Curricular-Ausschusses im Neubau der Hochschule Albstadt-Sigmaringen in Sigmaringen von links nach rechts: Prof. Dr. Ingrid Müller, Prof. Dr.Volker Riethmüller, Reinhard Schnettler, auf dem Foto fehlt Prof. Dr. Gerhard Schwarze
Hinweise zum Ausbildungsplan, der bei der zuständigen Behörde im Rahmen der Anerkennung als sachkundige Person vorgelegt werden kann, erfahren Sie Sie direkt bei den PTS Fachmoderatoren.