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PTS hat die Zulassung als Weiterbildungsstätte
PTS Training Service hat die Zulassung als Weiterbildungsstätte für das Gebiet
"Theoretische und Praktische Ausbildung"
Die Zulassung als Weiterbildungsstätte erfolgte gemäss § 38 Abs. 3 des Heilberufsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. Mai 2000 (GV. NRW. 2000 S. 403) in der derzeit geltenden Fassung i.V.m. § 3 Abs. 8 der Weiterbildungsordnung vom 22. Mai 1996, zuletzt geändert am 30. Mai 2007, für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Westfalen-Lippe. Hier ist die Urkunde zur Ansicht:
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